§1 Gegenstand der Bedingungen
a. Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Dienstleistungen die im Bereich der Informationstechnologie und insbesondere im IT-Support erbracht werden. Des Weiteren gelten sie auch beim Verkauf von Hard- und Software.
b. Dienstleistungen erfolgen auf Grundlage der Fehlerbeschreibung des Kunden sowie der im Abstimmung zwischen der Firma BeNetworked und dem Kunden.
c. Ein Hardwareaustausch erfolgt nur nach Absprache mit dem Kunden. Die Ausgetauschten Teile gehören weiterhin dem Kunden, außer er überlässt die Hardware der Firma BeNetworked.
d. Eine telef. Auftragsannahme wird erst nach schriftl. Bestätigung wirksam.
§2 Zahlungsbedingungen/Gerichtsstand/Datenschutz
a. Die Firma BeNetworked ist berechtigt alle die Vertragsabwicklung benötigten Kundendaten schriftliche im Sinne des BDSG zu verarbeiten und verarbeiten zu lassen.
b. Des Weiteren sieht BeNetworked davon ab personenbezogene Kundendaten an dritte weiterzugeben.
c. Der Gerichtsstand ist für beide Parteien das Amtsgericht Hagen.
d. Ist eine der Bestimmungen der AGB unwirksam, berührt dies nicht die Wirksamkeit der anderen Teile. Hinsichtlich ihrer Stelle tritt die gesetzliche Regelung.
e. Zahlungen haben 14 Tage nach Rechnungseingang ohne Abzug auf unser Konto zu erfolgen.
f. Bei einer Vertragssumme von über 500,00 Euro ist BeNetworked berechtigt gem. dem Vorschreiten der Arbeiten Teilzahlungen zu verlangen, sowie eine Anzahlung anzusetzen.
g. Bei Zahlungsverzug werden die gesetzl. Verzugszinsen und eine Mahngebühr erhoben.
h. Das Unternehmerpfandrecht behält sich BeNetworked vor.
§3 Dienstleistungen
a. Die Firma BeNetworked behält sich vor Dienstleistungen auch durch uns beauftragte Dritte und freie Mitarbeiter durchführen zu lassen.
b. Durch uns nicht verursachte Lohn- und Materialkostenerhöhungen gehen zu Lasten des Kunden.
c. Aufwendungen, die durch nicht vertragsgerechtes Verhalten des Kunden entstehen gehen zu Lasten des Kunden.
d. Die Firma BeNetworked verpflichtet sich bei nicht unerheblichen Überschreitung des Kostenvoranschlages den Kunden zu informieren. Tritt der Kunde vom Vertrag zurück ist die gemachten Aufwendungen zu ersetzen. Die begonnenen Arbeiten werden nicht fortgesetzt.
e. Ersatzansprüche wegen Verzug sind erst nach erfolgloser Mahnung möglich. Die Mahnung muss eine angemessene Frist erhalten.
f. Der Kunde hat dafür zu sorgen, dass ein gefahrloses Betreten aller für die Dienstleistung erforderlichen Flächen/Gebäuden möglich ist, oder er hat diese herstellen zu lassen. Benötigte Energie hat der Kunde kostenlos zur Verfügung zu stellen.
g. Nimmt der Kunden ein mangelhaftes Werk ab, so sind Nachbesserungen und Wandlungen nur möglich, wenn sich der Kunde diese schriftlich vorbehält. Verzug oder Unmöglichkeit des Werkes in Folge von Witterung oder höherer Gewalt geht zu Lasten des Kunden.
§4 Mängel
a. Ein Rücktritt des Kunden vom Vertrag wegen Mängel des Werkes ist erst nach zwei erfolglosen Nachbesserungen möglich.
b. Die Nachbesserung erfolgt nach einer angemessenen Frist.
i. Diese Frist darf einen Zeitraum von 31 Tagen nicht überschreiten.
ii. Dieser Zeitraum muss vom Kunden gewährt werden.
c. Offensichtliche Mängel sind innerhalb einer Woche schriftlich der Firma BeNetworked anzuzeigen.
d. Für Mängel gelten die gesetzlichen Fristen.
e. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, dies gilt nicht bei gegenüber BeNetworked nachgewiesenem Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
§5 Preise
a. Hardware und andere Materialen werden nach den gültigen Listenpreisen der Firma BeNetworked berechnet.
b. Dienstleistungen werden nach den gültigen Lohnsätzen der Firma BeNetworked abgerechnet. Angefangene halbe Stunden werden abrechnungstechnisch auf halbe Stunden aufgerundet.
c. Bei jeder vor Ort erbrachten Dienstleistungen, werden zu den geleisteten Dienstleistungen die Zeiten für An- und Abreise ebenfalls als Dienstleistung berechnet.
§6 Verkauf
a. Für gelieferte Ware übernehmen wir nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen eine Gewährleistung. Das Produkthaftungsgesetz findet Anwendung.
b. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher aus unserer Geschäftsverbindung herrührender auch künftiger Forderungen einschließlich aller ¬Nebenforderungen und bis zur Einlösung von Schecks Eigentum der Firma BeNetworked.
c. Wird eine Ware zugesendet geschieht dies auf Kosten und Gefahr des Kunden.
§7 Verschiedenes
Die §§ 664, 645 BGB finden Anwendung.
b. Die Firma BeNetworked bestimmt die zur Einteilung des Auftrages erforderliche Anzahl von Mitarbeitern.
Letzte Änderung Juni 2019